Experten reiben sich die Augen: Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat eine Baubewilligung des Stadtratskollegiums mit André Odermatt (SP), Simone Brander (SP) und Filippo Leutenegger (FDP) weggefegt. Wegen Bedenken rund um die Abluftkamine. Gewonnen hat hingegen ein einflussreicher Anwalt und Zünfter.
Die Nachricht verbreitete sich am Dienstag rasant. „Wir haben vor Baurekursgericht gewonnen – unser Rekurs wurde gutgeheissen“, meldete am Dienstagmittag die Gegnerschaft des geplanten McDonald’s am Limmatquai 48.
Der „Altstadt-Kurier“ verbreitete die Breaking News als Erster, der „Blick“ folgte kurz darauf, garniert mit einem etwas hilflosen Statement von der Fast-Food-Kette McDonald’s, man sei überrascht vom Resultat. Der Burgerbrater, der in Zürich jetzt schon zehn Filialen betreibt, hat nun 30 Tage Zeit, den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
Nein zu „Industriekaminen“
Bemerkenswert ist, dass das Baurekursgericht die Argumente der Gegnerschaft – neben einem eigens gegründeten Verein auch namhafte Privatpersonen, Firmen und Zünfte – übernommen hat. Die sogenannten Fortluftkamine seien viel zu hoch und würden sich optisch nicht in die Dachlandschaft der benachbarten Altstadthäuser einfügen, begründeten die Gegner ihren Widerstand und nun auch das Baurekursgericht seinen Entscheid. Die bis zu zehn Meter hohen „Industriekamine“ seien ein Fremdkörper. Sie würden das historische Erscheinungsbild der Häuserfront am Limmatquai beeinträchtigen. Und seien schlicht eine „Faust aufs Auge“.
Fazit: Das Gericht hob die Baubewilligung auf.
„Damit hat unser Argument voll gestochen, was uns sehr freut“, so der Anwalt der Rekurrenten weiter. Konkret halte das Gericht fest, dass „die Kamine vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind, wenn auch nur (aber immerhin) in einem schmalen Sichtbereich“. Der Standort auf der anderen Seite der Limmat am Augenschein war laut der Gegnerschaft folglich richtig.
Mit vollem Einsatz sammelten Mitglieder eines eigens gegründeten Vereins Unterschriften gegen die geplante McDonald's-Filiale. Bild: Lorenz SteinmannDie Chancen für eine erfolgreiche Beschwerde erachtet der Anwalt der Gegnerschaft „als eher klein, da das Verwaltungsgericht noch viel weniger in die Gestaltung und Einordnung des Baurekursgerichts eingreift“. Wenn also einmal ein negativer Entscheid seitens Baurekursgerichts vorliegt, werde es schwierig, ein anderes Urteil vor Verwaltungsgericht zu erreichen. Aber ausgeschlossen sei es selbstverständlich nicht.
Eine nützliche Doppelfunktion
Ein wichtiger Punkt, der bisher kein Thema war: Der erfolgreiche Anwalt ist eine grosse Nummer. Denn erstens nahm sich dem Fall eine der schweizweit führenden Anwaltskanzleien an, die „MME“. Wohl kein Zufall ist, dass dort der Baurechtspezialist Christoph Nater die Klage bearbeitete. Nater hat öffentliche Bekanntheit erlangt, weil er 2023 Vorsitzender des Zentralkomitees der Zürcher Zünfte war. Ein Blackfacing-Sketch am damaligen Sechseläuten sorgte für viel Kritik. Nater tat sein Bestes, dass das Ganze rasch versandete.
Nater ist aktiver Zünfter bei der Gesellschaft zur Constaffel, er ist Constaffelherr, also Vorsteher der Zunft mit Sitz im Haus zum Rüden am Limmatquai 42. Das ist kein Steinwurf entfernt von der geplanten McDonald’s-Filiale. Nater hatte also durchaus ein persönliches Interesse, dass der Fall so rasch als möglich gebodigt wurde. Wie sagte Nater so schön: „Unser Argument hat voll gestochen.“
In diese Geschäftsräume wollte McDonald's einziehen. Bild: Lorenz SteinmannDoch neben dem Gastrounternehmen McDonald’s kassiert auch die Stadt Zürich eine gehörige Schlappe. Im Quartier wurde nicht verstanden, warum ein so quer in der Landschaft stehendes Baugesuch bewilligt wurde. So dominante Kamine an einem denkmalgeschützten Gebäude?
Natürlich waren Abfall, Lärm und die geplanten Öffnungszeiten teilweise bis um 5 Uhr in der Früh ein Thema. Aber das sind Argumente, die sich nicht mit Gesetzen untermauern lassen. Entsprechend waren der Baubewilligungsbehörde, in diesem Fall das Stadtratskollegium mit André Odermatt (SP), Simone Brander (SP) und Filippo Leutenegger (FDP), beim Littering die Hände gebunden, wie die Stadt schon im Oktober letzten Jahres mitteilte.
Im Gegensatz dazu sind Kamine aber etwas Handfestes. Das Volumen, die Höhe, die Farbe, das Material. Dass beim Vorhaben von McDonald’s die Experten der Stadt Zürich nicht merkten, dass so etwas nicht funktioniert an einem denkmalgeschützten Haus? Speziell auch, dass niemand von der Stadt an der Besichtigung vor Ort, angeordnet vom Baurekursgericht des Kantons Zürich, mit dabei war. Etwas, das die Gegnerschaft überhaupt nicht verstehen konnte.
Ein Vertreter des Hochbaudepartements sagte damals zum „Altstadt-Kurier“, die „Baubehörde entscheide jeweils aufgrund der Komplexität und Eingriffstiefe eines Projekts, in welcher Form sie sich an Rechtsmittelverfahren beteilige“. Hatte die Stadt vielleicht hellseherische Fähigkeiten und wollte sich vor Ort nicht lächerlich machen? Denn rund um die geplanten Abluftrohre wimmelt es nur so vor Dachzinnen, eine schöner als die andere. Hier solche Kamine zu platzieren, dazu gehört definitiv eine gehörige Portion Mut – oder auch Überheblichkeit.
Eine Prachtlage bieten die vielen Dachzinnen: Beim gelben Kamin in der Bildmitte wären die beiden Abluftkamine der McDonald's-Filiale zu stehen gekommen. Ein "No-Go" fürs Gericht. Bild: Lorenz SteinmannDie Gerichtsgebühr von 6200 Franken wird übrigens der Stadt Zürich (also dem Steuerzahler) und McDonald’s auferlegt. Zudem erhalten die Rekurrierenden je eine Umtriebsentschädigung von 2000 Franken.
Ein Schmankerl zum Schluss: Flöten geht der Stadt Zürich neben den Umtrieben auch die schon eingerechnete Konzessionsgebühr von 18’000 Franken. Diese wurde in den Amtsstuben errechnet für die 0,84 Quadratmeter Fläche des Fortluftkamins auf öffentlichem Grund. Das Tiefbauamt prognostizierte in der nun bachab geschickten Baubewilligung eine Laufzeit von 25 Jahren. Ein McDonalds’s bis 2051 am Limmatquai. Was für eine Vision.

Trotz Denkmalschutz: So markant wären die beiden Kamine nach den Plänen von McDonald's geworden. Dagegen hatten die Rekurrenten etwas, und sie wurden vom Baurekursgericht gestützt. Bild: zvg
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