Mobilitätsinitiative bleibt vorerst Papiertiger

Zu sehen ist die dreispurige Zufahrt zur Hardbrücke und zum Escher-Wyss-Platz mit grosser Tempo-30-Tafel.Nicht wenige Ja-Stimmende der Mobilitätsinitiative erhofften sich wieder mehr Tempo-50-Strecken, etwa hier in Richtung Hardbrücke und Escher-Wyss-Platz. Doch das scheint ein Wunsch zu bleiben. Bild: Lorenz Steinmann

Ab heute ist sie Gesetz: Die Mobilitätsinitiative, die vergangenen November mit 56,8 Prozent angenommen wurde. Doch wer nun auf ein Streichkonzert bei bestehenden Tempo-30-Strecken im Kanton Zürich hoffte, wird enttäuscht.

Es war eine hart umkämpfte Vorlage. FDP, SVP und die Mitte setzten darauf, mit ihrer Mobilitätsinitiative den „Tempo-30-Wahn“ in den Städten Zürich und Winterthur eindämmen zu können. Der Tenor: Freie Fahrt auf Durchgangsstrassen und sicher keine neuen Tempo-30-Zonen mehr. Im Gegenteil, lieber wieder mehr Strassen mit Tempo 50.

SP, Grüne und AL hingegen sahen die Gemeindeautonomie in Gefahr und sorgten sich um die Sicherheit und den Lärmschutz vieler tausend Menschen an stark befahrenen Strassen. Alles in allem lief es auf einen Kampf zwischen Stadt und Land hinaus. Auf ein Machtkampf zwischen lieblichen Landgemeinden, wo eh schon oft Tempo 30 herrscht und der Stadt Zürich mit den Einfallsachsen, wo die Goldküste am liebsten mit Tempo 60 ans Bellevue gelangen möchte.

Das Verdikt am 30. November 2025 war ziemlich klar. Die Zürcher Stimmbevölkerung nahm mit 56,8 Prozent die Mobilitätsinitiative an und entzog damit den Städten Zürich und Winterthur die Kompetenz, auf Hauptstrassen Tempo 30 einzuführen.

Seither bestimmt der Kanton die Tempolimits auf Strassen mit überkommunaler Bedeutung, wodurch Tempo-30-Zonen oder Tempo-30-Strecken deutlich schwieriger umzusetzen sind.

Übrigens: In Tempo-30-Zonen gibt es im Unterschied zu Tempo-30-Strecken in der Regel keine Fussgängerstreifen. Fussgängerinnen und Fussgänger dürfen die Strasse überall überqueren, Fahrzeuge haben trotzdem Vortritt vor zu Fuss Gehenden.

Aber zurück zum Abstimmungssonntag im vergangenen Herbst: Damals freute sich Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) über das Resultat und bekräftigte: „Bestehende Tempo-30-Strecken könnten rückgängig gemacht werden.“ Sie würden nun im Licht des Volksentscheids beurteilt werden. Auf Nachfrage des „Tages-Anzeigers“ sagte die FDP-Regierungsrätin damals, Tempolimits seien nie in Stein gemeisselt.

Am Abstimmungssonntag freute sich Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) über das Resultat und bekräftigte: „Bestehende Tempo-30-Strecken könnten rückgängig gemacht werden.“ Sie würden nun im Licht des Volksentscheids beurteilt werden.

Warten auf Projekte aus Zürich

Ein halbes Jahr später sieht das definitiv anders aus. Die Aussagen von damals wirken wie leere Versprechen. Geplant ist Stand heute – die Mobilitätsinitiative als Regierungsratsbeschluss gilt ab dem 1. Juni 2026 – vorderhand nämlich einmal gar nichts.

Das tönt aus den Amtsstuben dann so: „Wenn ab Inkrafttreten des geänderten kantonalen Strassengesetzes und der damit verbundenen Anpassung der kantonalen Signalisationsverordnung ein konkretes Projekt seitens der Stadt Zürich vorliegen wird, wird darüber jeweils im Einzelfall entschieden werden“, so Daniel Winter, Sprecher der Sicherheitsdirektion.

Zu sehen ist Stettbach an der Grenze Zürich-Dübendorf mit dem Ortschild Dübendorf und der Geschwindigkeitstafel Generell 50.So hätten es wohl viele Ja-Stimmenden der Mobiliätsinitiative auch für die Stadt Zürich gewünscht: generell Tempo 50. Bild: Lorenz Steinmann

Übersetzt heisst das: Also nichts von Plänen, Tempo-30-Zonen rückgängig zu machen oder die Stadt mit anderen Auflagen zu gängeln. Im Abstimmungskampf ging in Zürich das „Schreckens-Szenario“ um, der Kanton schraube nun Tempo-30-Tafeln ab, etwa am Unfallhotspot Escher-Wyss-Platz.

Und doch: So ein hitziger Abstimmungskampf und dann diese dröge Antwort? Zweiter Versuch, nochmals nachgefragt beim Regierungsrat: „Dann habe ich das richtig verstanden: Der Regierungsrat handelt erst, wenn die Stadt ein neues Projekt vorlegt? Es ist also nicht so, dass der Regierungsrat bestehende Tempo-30-Zonen in der Stadt Zürich neu analysiert und dann Tempo 50 anordnet?“ – „Es wird auch möglich sein, bestehende Tempo-30-Zonen zu überprüfen. Dies werden wir im Einzelfall auch tun“, lautete nun die Folgeantwort. Zumindest aus bürgerlicher Sicht tönt das schon verheissungsvoller.

Trotzdem: Eine klare Strategie scheint am Tag der Umsetzung der Mobilitätsinitiative zu fehlen.

Marc Bourgeois klärt auf

Also ein Telefonat an Marc Bourgeois, FDP-Kantonsrat und Präsident TCS Gruppe Zürich. Er war einer der Treiber hinter der Initiative. Auch er sagt: „In der Regel bleibt alles, wie es ist. Höchstens kurze Strecken wie beim Rigiplatz könnten wieder Tempo 50 werden.“ Aber: „Sicher wird es keine grösseren Tempo-30-Strecken mehr geben auf Kantonsstrassen. Etwa die Überlandstrasse (Parallelstrasse zum Schöneichtunnel) oder die Winterthurerstrasse, für welche es Pläne der Stadt gab.“

Für ihn stimmt die eher zurückhaltende Umsetzung der Mobilitätsinitiative.

Ueli Bamert sieht nach wie vor Nutzen in Initiative

Ueli Bamert, SVP-Kantonsrat aus dem Stadtzürcher Wahlkreis 1 und 2 sagt, er verstehe den Unmut, der nun entstehen könnte. Aber vor Jahren umgesetzte Tempo-30-Zonen rückgängig zu machen, bedeute Ärger, weil das die Anwohnenden nicht goutierten. Dank der Initiative seien nun aber Tempo-30-Zonen aus der Planung verschwunden, wenn sie noch nicht verfügt waren. „Die Initiative zeigt also sehr wohl Wirkung“, ist Bamert überzeugt.

So oder so: Vielleicht ist die Taktik der Bürgerlichen gar nicht mal so schlecht, um dann 2027 bei den Regierungs- und Kantonsratswahlen so richtig durchzustarten.

Trotzdem bleibt der Eindruck, dass sich wohl viele Ja-Stimmende mehr erhofft haben, nämlich wieder mehr Tempo-50- statt Tempo-30-Schilder in der Stadt Zürich.

Unbestätigtes Gerücht aus der Stadt Zürich

Und was meint die Stadt zur geäusserten Zurückhaltung? Lucas Bally, Sprecher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements der Stadt Zürich, sieht die Situation recht entspannt. „Obwohl der Kanton ab dem 1. Juni die verfügende Behörde für Verkehrsanordnungen bezüglich Tempo ist, hat er nicht die Kompetenz, in alleiniger Regie Geschwindigkeitsanpassungen vorzunehmen“, betont der Departementssprecher von Stadträtin Simone Brander (SP).

Eine Geschwindigkeitsanpassung, also das Verfahren nach Signalisationsverordnung, müsse immer koordiniert werden mit einem Verfahren gemäss Strassengesetz. „Es braucht immer zwei Verfahren. Für das Verfahren gemäss Strassengesetz ist weiterhin die Stadt im Lead“, so Bally. Zudem stehe man im Austausch mit dem Kanton.

Er verneint somit Gerüchte, wonach die Stadt sauer auf den Kanton wegen Kooperationsverweigerung sei.

Doch da war doch noch etwas. Hängig ist eine Beschwerde der Stadt vor dem Bundesgericht gegen die Mobilitätsinitiative. Das kann aber dauern, weil die aufschiebende Wirkung per Gerichtsbeschluss entzogen wurde.

Sprich: Der Kanton kann schalten und walten wie er will, Bundesgericht hin oder her.

Wenn er denn wollte.

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