Vor allem die SVP moniert immer wieder, dass der Volkswille nicht umgesetzt werde. Bei der Mobilitätsinitiative orten nun EDU und SVP wiederum Versäumnisse, dabei liegt der Ball beim eigentlich bürgerlich dominierten Zürcher Regierungsrat. Eine parlamentarische Anfrage soll nun Druck machen.
Das Verdikt am 30. November 2025 war ziemlich klar. Die Zürcher Stimmbevölkerung nahm mit 56,8 Prozent die Mobilitätsinitiative an und entzog damit den Städten Zürich und Winterthur die Kompetenz, auf Hauptstrassen Tempo 30 einzuführen.
Seither bestimmt der Kanton die Tempolimits auf Strassen mit überkommunaler Bedeutung, wodurch Tempo-30-Zonen oder Tempo-30-Strecken deutlich schwieriger umzusetzen sind.
Doch wer nun dachte, der bürgerlich dominierte Kanton mache vorwärts, der irrte sich. Ähnlich wie etwa auf nationaler Ebene mit der vor gut fünf Jahren angenommenen Pflegeinitiative oder mit der schon vor Jahrzehnten durchgekommenen Alpeninitiative scheint auch der Regierungsrat mit der Umsetzung keine Eile an den Tag zu legen. Dies ergab eine Umfrage von Rathuus am Tag, als das Gesetz in Kraft trat. Nämlich am 1. Juni 2026. Der Titel unseres Artikels lautete „Mobilitätsinitiative bleibt vorerst Papiertiger“.
Volksentscheid trifft auf Praxis
Nun hat Hans Egli (EDU, Steinmaur) den Ball aufgenommen. Zusammen mit den beiden Mitunterzeichnern Roger Cadonau (EDU, Wetzikon) und Karl Heinz Meyer (SVP, Neerach) hat er beim Regierungsrat eine Anfrage eingereicht. Die Stossrichtung des Vorstosses: Der Volksentscheid sei „breit als Signal verstanden worden, dass flächendeckende oder weitreichende Tempo-30-Anordnungen auf verkehrswichtigen Strassen nicht dem Willen der Bevölkerung entsprechen“.
Doch nun greife laut den Politikern das Verwaltungsgericht ein und entscheide konträr zur Mobilitätsinitiative. So wollen Egli, Cadonau und Meyer vom Regierungsrat wissen, was er von einem Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich halte. Denn dieses Gericht hatte kürzlich entschieden, dass in der Gemeinde Steinmaur trotz dieses kantonalen Volksentscheids Tempo 30 auf einer Hauptstrasse zulässig sein könne, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien.
„Dieser Befund wirft grundlegende Fragen zur Rechtslage, zur Verbindlichkeit des Volksentscheids und zur kantonalen Praxis auf“, sind Egli und seine Mitstreiter überzeugt. Dank dem Vorstoss hofft man, dass der Regierungsrat „endlich“ rechtliche Kriterien und Vollzugshilfen definiere, welche „nach Auffassung des Regierungsrates weiterhin gelten für die Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen, insbesondere im Kontext des erwähnten Entscheids des Verwaltungsgerichts“.
Die Gewaltenteilung als Zankapfel
Eher für die Galerie gedacht tönt dann die Anschlussfrage, „wie der Regierungsrat sicherstelle, dass die kantonalen Behörden und die Gemeinden den Volkswillen respektieren, wenn gleichzeitig Gerichte Tempo-30-Anordnungen weiterhin zulassen?“.
Bekanntlich gilt in der Schweiz aber die Gewaltentrennung. Es ist anzunehmen, dass das Gericht bei seinem Entscheid nationale Gesetze, etwa zum Lärmschutz, zu Rate gezogen hat. Diese brechen bekanntlich kantonale Gesetze. „Das kantonale Recht darf dem Bundesgesetz nicht widersprechen“, halten die einschlägigen Rechtsquellen fest.
Der Regierungsrat hat nun drei Monate Zeit für eine Antwort. Koordiniert wird die Antwort höchstwahrscheinlich von der Sicherheitsdirektion unter der Führung von Mario Fehr (parteilos), die für die Strassensignalisationen und Geschwindigkeiten auf kantonalen Strassen zuständig ist.
Weil die Wahlen 2027 immer näher rücken, könnte es sein, dass die Antworten pointierter ausfallen als noch Ende Mai gegenüber Rathuus.
Geschwindigkeitsbeschränkungen waren auch in den 1980ern ein Thema. Hier ist ein Polizist zu sehen, der ein damals noch übliches Tempo-60-Schild fotografiert. Bild: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Com_M33-0072-0001
Was läuft bei der Umsetzung der Mobilitätsinitiative? Die Befürworter hofften auf mehr Tempo-50-Schilder als vorher. Die Realität sieht anders aus. Bild: Lorenz Steinmann
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