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Bürokratie par excellence: Baugesuche sorgen für Stirnrunzeln

Im Vordergrund steht der kleine Clownwagen aus Holz. Es hat viele Büsche und Bäume rundherum. Im Hintergrund steht das neue Gebäude des Kinderspitals. Die Fassade besteht ebenfalls aus Holz.Der Clownwagen steht im abgeschiedenen Garten des Kinderspitals. Trotzdem besteht die Stadt Zürich auf einem nachträglichen, ungekürzten Baubewilligungsverfahren. Bild: Lorenz Steinmann

Beim herzigen Zirkuswagen im Garten des neuen Kinderspitals besteht die Stadt Zürich auf ein ordentliches Baugesuch. Und für eine nur zweijährige Zwischennutzung des Kindertheaters Metzenthin in einem Gebäude des alten Kinderspitals verlangt der Kanton ebenfalls ein Baugesuch. Wiehert da der Amtsschimmel?

Kranke und verletzte Kinder und Jugendliche haben es oft schwer im Kinderspital Zürich in der Lengg im Kreis 8. Sie verspüren Schmerzen, dürfen sich nicht bewegen oder leiden schlicht an Heimweh. Darum beschäftigt das Kinderspital seit neun Jahren mehrere Spitalclowns. Sie nennen sich zum Beispiel Prof. Prof. Cah-Chacha, Dr. Prof. DaDa und Dr. Prof. Knopf.

„Mit viel Feingefühl bauen sie Vertrauen auf, lenken bei schmerzhaften Eingriffen ab und erleichtern so die klinische Arbeit“, heisst es vom Kinderspital dazu. Zudem sei erwiesen, dass Kinder und Jugendliche dank der von den Clowns geschaffenen Atmosphäre nach schweren Krankheiten oder Unfällen besser genesen.

Der Clown-Truppe steht ein kleiner Zirkusanhänger aus Holz zur Verfügung, der schon am alten Kinderspitalstandort zum Einsatz kam und seit dem Bezug des Neubaus in der Lengg im versteckten Garten des Spitals steht. Umrankt von Büschen und Bäumen und nicht einsehbar von der Nachbarschaft. Die Spitalabteilung der Clowns nennt sich augenzwinkernd „Humorologie“.

Keinen Spass hingegen versteht das Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich. Im Tagblatt der Stadt Zürich von letztem Mittwoch war nämlich ein „nachträgliches Baugesuch“ publiziert.

Lenggstrasse bei 30, Clownwagen bei Spiel- und Therapiegarten (nachträgliches Gesuch), Oe3 W2, Universitäts-Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung, Lenggstrasse 30.

Auf Anfrage bei der Stadt Zürich heisst es, man habe „Anfang des Jahres 2025 bei der Abnahme des neuen Kinderspitals festgestellt, dass der Clownwagen dort stehe“. Wegen der gesetzlichen Vorgaben werde auch dafür eine Bewilligung benötigt. „Dabei spielt es keine Rolle, ob die Baute Räder hat“, erklärt Imran Pidic vom Hochbaudepartement, zu welchem das Amt für Baubewilligungen gehört. Und weiter: Es handle sich um ein normales Baugesuch, das im ordentlichen Verfahren bearbeitet werden müsse. Also kein erleichtertes Verfahren, nichts. Obwohl der Clownwagen einem besseren Gartenhäusschen ähnelt und wegen der Lage wie beschrieben niemanden zu stören scheint.

Laut der Stadt Zürich gehe aus einem Bundesgerichtsentscheid hervor, dass von einer „gewissen Ortsbezogenheit“ auszugehen sei, wenn sich die Baute während 30 Tagen am gleichen Platz (in der Regel auf dem gleichen Grundstück) befinde.

Doch Gesetz ist Gesetz, wird vom Hochbaudepartement der Stadt Zürich betont. Der Clownwagen gehöre gemäss § 2 Abs. 1 der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) zu Gebäuden, die wiederum Bauten und Anlagen seien, die einen Raum zum Schutz von Menschen oder Sachen gegen äussere, namentlich atmosphärische Einflüsse mehr oder weniger vollständig abschliessen.

Und weiter mit der Definition: Auch Clownwagen seien „Bauten, die im Boden eingelassen oder mit einer gewissen Ortsbezogenheit darauf stehend ihrem Umfang nach geeignet sind, die Umgebung durch Luft- und Lichtverdrängung, Überlagerung einer freien Bodenfläche oder durch sonstige Einwirkungen zu beeinflussen“ und darum einer Baubewilligung bedürften. Und noch apropos „Fahrnis“: Laut der Stadt Zürich gehe aus einem Bundesgerichtsentscheid hervor, dass von einer „gewissen Ortsbezogenheit“ auszugehen sei, wenn sich die Baute während 30 Tagen am gleichen Platz (in der Regel a…

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