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Bildung hat ein Preisschild

Leeres Klassenzimmer mit zusammengestellten Tischen, Stühlen, Wandtafel, Schulmaterial und Schränken mit Zeichnungen und Lernplakaten.Beim Lehrpersonalgesetz geht es nicht nur um Entlastung für Lehrpersonen, sondern um die Frage, wer politische Entscheide am Ende bezahlt. Bild: Pascal Turin

Die Diskussionen rund um das Lehrpersonalgesetz offenbaren ein grundsätzliches Problem: Aus Sicht einiger Zürcher Kommunen herrscht bei der Volksschule ein Ungleichgewicht. Der Kanton entscheidet und die Gemeinden bezahlen.

Geht es nach dem Zürcher Kantonsrat, sollen Lehrpersonen mehr Stunden für Extraarbeiten wie Elterngespräche oder die Organisation von Lagern erhalten. Eine Allianz aus der GLP, den Grünen, der SP, der AL und der EVP hatte sich durchgesetzt. Das Kantonsrat nahm die Vorlage zur Anpassung des neu definierten Berufsauftrags für Lehrpersonen in der zweiten Lesung nämlich mit nur 90 zu 87 Stimmen an.

Doch die bürgerliche Ratsseite wollte nicht kleinbeigeben.

Die FDP und die SVP ergriffen gegen das geänderte Lehrpersonalgesetz das Kantonsratsreferendum. Und 99 Städte und Gemeinden doppelten laut dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) mit dem Gemeindereferendum nach.

Sie forderten somit eine Volksabstimmung.

Der GPV anerkennt zwar die Leistungen des Lehrpersonals und sieht durchaus Handlungsbedarf im Schulwesen. „Insbesondere ist der Druck auf das Personal in der Volksschule gestiegen“, schreibt der Verband in eine Communiqué. Insgesamt habe der GPV aber den Eindruck, dass die Gesetzesänderung die grundsätzlichen Probleme nicht löse und über das Ziel hinausschiesse. Aus diesem Grund lehnt er das Lehrpersonalgesetz im vorliegenden Ausmass ab und fordert statt der vorgesehenen finanziellen Aufstockung mehr Effizienz durch Abbau von Vorgaben.

Eine der Gemeinden, die das Referendum ergriffen hat, ist Opfikon.

„Die bei den Zürcher Gemeinden anfallenden Kosten für die Volksschule sind seit Jahrzehnten stark steigend. So haben sich die Kosten pro Schülerin und Schüler in den vergangenen rund 20 Jahren praktisch verdoppelt“, heisst es im entsprechenden Beschluss des Opfiker Stadtrats. Die Volksschule nehme mittlerweile gegen 50 Prozent, in einzelnen Fällen sogar über 60 Prozent, der Gemeindebudgets in Anspruch und sei damit der mit Abstand grösste Ausgabenposten der Gemeinden, so die Exekutive der Agglo-Stadt mit rund 21’000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Indes bedauert die Schulpflege der Stadt Zürich das Referendum, wie einer Mitteilung zu entnehmen ist. Sie habe zwar Verständnis für die finanziellen Auswirkungen auf einzelne Gemeinden. Gleichzeitig müsse den gestiegenen zeitlichen Belastungen der Lehrpersonen Rechnung getragen werden. Die Mehrkosten für die verbesserten Arbeitsbedingungen sind aus Sicht der Zürcher Schulpflege nötig. Diese Schulpflege besteht aus den sieben Präsidentinnen und Präsidenten der Kreisschulbehörden. Präsidiert wird sie vom Grünen-Stadtrat Balthasar Glättli, Vorsteher des Schul- und Sportdepartements.

„Es sollte dort entlastet werden, wo der Bedarf tatsächlich am grössten ist“, sagte Mitte-Kantonsrätin Kathrin Wydler dem „Stadt-Anzeiger“ Opfikon-Glattbrugg.

Der Kantonsrat baute die Vorlage aus

Der Kantonsrat hat den moderateren und dadurch vermutlich eher mehrheitsfähigen Vorschlag des Regierungsrats in einigen Punkten abgeändert. Die Rede ist von 83 Millionen Franken Mehrkosten pro Jahr, wovon gemäss dem aktuellen Kostenschlüssel 67,3 Millionen Franken auf die Gemeinden entfallen würden.

Zukünftig sollen Klassenlehrpersonen mehr Stunden für Extraarbeiten wie Elterngespräche oder die Organisation von Lagern erhalten. Der Kantonsrat will die Arbeitszeitpauschale für Klassenlehrpersonen von 100 auf 160 Stunden pro Jahr anheben. Zudem möchte der Rat den Lektionenfaktor für alle Lehrpersonen von 58 auf 59 Stunden erhöhen. Dieser legt fest, wie viele Arbeitsstunden einer Lehrperson pro Lektion im Stundenplan an die Jahresarbeitszeit angerechnet werden.

Man könnte also zum Schluss kommen, dass das Kantonsparlament das Fuder überladen hat.

„Das revidierte Lehrpersonalgesetz umfasst im Wesentlichen zwei Massnahmen: Einerseits sollen die Klassenlehrpersonen zusätzliche Stunden für ihre Funktion erhalten“, sagte Mitte-Kantonsrätin Kathrin Wydler kürzlich gegenüber dem „Stadt-Anzeiger“ Opfikon-Glattbrugg. Andererseits sehe das Gesetz eine generelle Erhöhung des Lektionenfaktors für alle Lehrpersonen vor. Diese Massnahme erachte sie als überbordend, so die Politikerin. Sie sei zudem deutlich teurer als die gezielte Entlastung der Klassenlehrpersonen und funktioniere nach dem Giesskannenprinzip. „Die unterschiedlichen Belastungen innerhalb des Lehrkörpers werden damit zu wenig berücksichtigt“, sagt Wydler, die in der Kommission für Bildung und Kultur sitzt. Vergangenes Jahr hatte die Kantonsrätin mit ihrem Frühfranzösisch-Vorstoss national für Schlagzeilen gesorgt.

Dem „Stadt-Anzeiger“ sagte Kathrin Wydler: „Es sollte dort entlastet werden, wo der Bedarf tatsächlich am grössten ist, denn wir stehen in der Verantwortung gegenüber der Schule, den Steuerzahlenden und kommenden Generationen.“

„Wer vorgibt, soll auch angemessen finanzieren“, heisst es im Vorstoss der Grünliberalen.

GLP will eine höhere Kostenbeteiligung des Kantons

Die Diskussion offenbart ein grundsätzliches Problem: Aus Sicht einiger Kommunen herrscht bei der Volksschule ein Ungleichgewicht. Der Kanton entscheidet und die Gemeinden bezahlen. Gemäss dem aktuellen Kostenteiler fallen rund 80 Prozent der Kosten bei den Gemeinden an, während der Kanton lediglich rund 20 Prozent übernimmt. 

Kürzlich hat die GLP im Kantonsrat eine Motion eingereicht, welche die Finanzierungsfrage aufgreift. Gefordert wird im Vorstoss, dass der Regierungsrat die gesetzlichen Grundlagen so anpasst, dass die Kosten für Lehrpersonen künftig im Verhältnis 70 (Gemeinden) zu 30 (Kanton) getragen werden. „Die Gemeinden tragen einen grossen Teil der finanziellen Verantwortung für die Lehrpersonen – trotz abnehmender Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten“, schreiben Urs Glättli, Nadia Koch und Christa Stünzi in ihrem Vorstoss. Dieses Auseinanderfallen von Entscheidungskompetenz und Kostentragung widerspreche grundlegenden Prinzipien der Verwaltungsorganisation.

„Wer vorgibt, soll auch angemessen finanzieren“, so die drei Grünliberalen. Die heutige Kostenverteilung führe zu einer finanziellen Belastung der Gemeinden und eingeschränktem lokalem Handlungsspielraum. Das wirkt gemäss Glättli, Koch und Stünzi wie eine schleichende Entmachtung der kommunalen Ebene im Bildungsbereich.

Ausserdem wurde von EVP und GLP ein Postulat eingereicht. Dieses verlangt eine generelle Auslegeordnung der Kostenaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden bei gemeinsamen Aufgaben. „Eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden braucht Transparenz, Nachvollziehbarkeit und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mitsprache und Finanzierung“, heisst es im Vorstoss von GLP-Kantonsrätin Koch und EVP-Kantonsrat Hanspeter Hugentobler. Die beantragte Analyse sei ein notwendiger Schritt, um diese Balance wieder sichtbar zu machen und fundierte politische Entscheide zu ermöglichen.

Der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV) begrüsst laut einer Medienaussendung die separate Debatte über den Kostenteiler der Volksschule. „Die Abstimmung zum Lehrpersonal-Kompromiss und damit über die Korrektur des Berufsauftrags darf nicht zur Abstimmung über den Kostenteiler werden“, lässt sich ZLV-Präsidentin Lena Fleisch in der Mitteilung zitieren. Wenn Gemeinden und Parteien den heutigen Verteilschlüssel als problematisch beurteilen würden, sei der Kantonsrat der richtige Ort, um diese Frage zu klären. Beim Lehrpersonal-Kompromiss gehe es um ein ganz anderes Thema, nämlich um faire Anstellungsbedingungen für die Lehrpersonen und um die Qualität der Volksschule insgesamt. „Der Streit um den Kostenteiler wird momentan auf dem Buckel der Lehrpersonen und der Volksschule ausgetragen – das darf nicht sein“, so die Mittelstufenlehrerin in Winterthur.

Das Stimmvolk hat das letzte Wort

Die Zürcher Stimmberechtigten werden am 27. September über das Lehrpersonalgesetz befinden. Dies hat der Regierungsrat kürzlich vermeldet. Wie hoch die Chancen sind, dass die Vorlage an der Urne angenommen wird, hängt davon ab, wie das Thema in der nächsten Zeit diskutiert wird.

Das letzte Wort ist definitiv noch nicht gesprochen. Dies zeigt auch eine Anfrage der SP im Opfiker Gemeinderat. Die Partei will unter anderem wissen, welche finanziellen Auswirkungen das geänderte Lehrpersonalgesetz für die Nachbarstadt von Zürich hätte und ob dem Stadtrat gute sowie attraktive Anstellungsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer wichtig sind. 

Klar ist: Beim Lehrpersonalgesetz geht es nicht nur um Entlastung für Lehrpersonen, sondern um die Frage, wer politische Entscheide am Ende bezahlt.

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