Wer ÖV-Bussen nicht bezahlt oder bezahlen kann, landet im schlimmsten Fall im Gefängnis. Die Ersatzfreiheitsstrafe kostet den Staat viel Geld. Drei Zürcher Kantonsräten schweben darum stattdessen gemeinnützige Arbeitseinsätze vor.
Plötzlich stehen sie da, manchmal zivil gekleidet, manchmal in Uniform: die Ticketkontrolleure. Wer in der Schweiz ohne Billett den öffentlichen Verkehr (ÖV) benutzt, und dabei erwischt wird, muss einen Zuschlag bezahlen. Bei Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstätern steigt der Zuschlag. Wird eine Person sehr häufig beim Schwarzfahren erwischt, droht gar eine Strafanzeige.
Und genau so eine Strafanzeige kann in den Knast führen. Nämlich dann, wenn eine verurteilte Person eine Busse oder Geldstrafe nicht bezahlen kann. Ersatzfreiheitsstrafe nennt man das.
Das Magazin Plädoyer bringt das Problem in wenigen Sätzen auf den Punkt: „Viele Gefängnisse sind überbelegt“, heisst es in einem Artikel. Ersatzfreiheitsstrafen und Bussenumwandlungen seien für über die Hälfte aller Gefängniseinweisungen verantwortlich. „In zwei von fünf Fällen handelt es sich um Schwarzfahrer, die zahlungsunfähig sind“, schreibt „Plädoyer“.
Gemäss der „Basler Zeitung“ wird es für den Staat teuer, wenn jemand eine Busse nicht zahlt und deshalb ins Gefängnis muss. Die Kosten sind fast doppelt so hoch wie die ursprüngliche Strafe, wie das Beispiel aus dem Kanton Baselland zeigt.
Dass das alles keinen Sinn macht, liegt auf der Hand. Aber im Nationalrat scheint man kein Musikgehör für eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe zu haben. Die grosse Kammer lehnte erst im März eine entsprechende Motion aus den Reihen der SP ab. Dies obwohl der Bundesrat die Motion befürwortet hatte. Ersatzfreiheitsstrafen für Bussen von bis zu 5000 Franken hätten durch andere Massnahmen ersetzt werden sollen.
Doch seit kurzem macht der Verein Freiheitsentzugskritik Nägel mit Köpfen.
„Kein Mensch sollte eingesperrt werden, weil er zu wenig Geld hat“, so der Verein auf der Website des jüngst lancierten Projekts „Freiheitsfonds Schweiz“. Trotzdem passiere das in der Schweiz jeden Tag. „Das Vergehen, das in vielen Fällen zu einer solchen ‚Ersatzfreiheitsstrafe‘ führt: ÖV-Nutzung ohne Billett.“ Diese Strafe sei komplett unverhältnismässig. Und die Folgen seien nicht nur für Betroffene schwerwiegend, sondern würden auch die Gesellschaft belasten. Der „Freiheitsfonds Schweiz“ übernimmt Bussen wegen ÖV-Benutzung ohne gültiges Billett von Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen. Der Verein hat die dafür nötigen finanziellen Mittel durch ein Crowdfunding gesammelt.
„Ein Vergehen soll ein…
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