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Umsatzeinbussen wegen Baustellen: Genf zahlt Entschädigungen

Auf dem Foto sieht man die störende Baustelle vor einem Restaurant.Beizen wie diese in der Zürcher Altstadt leiden unter der Bauerei, vor allem von Montag bis Freitag. Sie würden wohl nichts dagegen haben, wenn es Entschädigungen für Ertragsausfälle geben würde. Bild: Lorenz Steinmann

Genf zückt das Portemonnaie: Das Stadtparlament hat einen Kredit gesprochen und zahlt Firmen die Miete, wenn sie unter Baustellen der öffentlichen Hand leiden. Die Rohnestadt handelt also, während Zürichs Stadtrat lieber bis vor Bundesgericht gegen die Hilfe für KMUs vorgeht.

Die Rue de Carouge in Genf ist ein Stadtzentrum, wie es etwa die Zürcher Altstadt ist. Im März 2025 sind in Genf Bagger aufgefahren, um Tiefbauarbeiten auszuführen und später eine Fussgängerzone einzurichten. Dauer der Baustelle: Bis voraussichtlich August 2027. Also satte zwei Jahre und ähnlich lange, wie ebenfalls im Zürcher Niederdorf gebaut wird. Gleich ist auch, dass die Zeit bis dahin für viele Gewerbe- und Handelsbetriebe mit Publikumsverkehr nur sehr schwer zu überstehen ist. Grund: Die riesigen Baustellen führen zu massiven Umsatzeinbussen.

Doch während Zürichs Stadtregierung bei Entschädigungswünschen nicht mit sich reden lässt und Anliegen aus dem Gewerbe abschmettert oder Klagen bis vor Bundesgericht zieht, kommt in Genf erstmals ein Entscheid des städtischen Parlaments zum Tragen. Aktuell bietet die Stadt Genf den Ladenbesitzern finanzielle Unterstützung an, indem sie für ein halbes Jahr die Miete übernimmt. Eingerichtet wurde ein schneller und pauschaler Entschädigungsmechanismus für die betroffenen Geschäfte, wie einem Artikel des Wirteverbands Basel-Stadt zu entnehmen ist.

Die Entschädigung werde 115,5 Prozent der jährlichen Nettomiete betragen, anteilig berechnet für einen Zeitraum von 161 Tagen (vom 28. Juni bis 5. Dezember 2025). Wenn das Geschäft zusätzlich zu einem Eingang auf dem Baustellengelände über einen zweiten Eingang an einer anderen Strasse verfügt, gilt eine Obergrenze von 60’000 Franken.

Entschädigungsberechtigt sind laut der Stadt Genf im Handelsregister eingetragene Geschäfte, die über mindestens einen Kundeneingang innerhalb des festgelegten Bereichs sowie über einen Gewerbemietvertrag verfügen. In begründeten Fällen sieht das Reglement der Stadt die Möglichkeit vor, von den Förderkriterien abzuweichen. Total sind für diese Entschädigungen 3,3 Millionen Franken vorgesehen.


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In Zürich hingegen ist Gleiches noch in weiter Ferne. Zwar soll die Stadt Zürich baustellenbedingte Entschädigungen an Betriebe prüfen. Das Stadtzürcher Parlament hat im August einen Vorstoss der beiden FDP-Gemeinderäte Emanuel Tschannen und Sebastian Vogel mit klarer Mehrheit überwiesen. Das Ziel: Die Stadt solle 50 Prozent der Umsatzeinbussen übernehmen, wenn sie die Baustellen verantwortet. 

Doch weil der Stadtrat nun zwei Jahre Zeit hat, das Ergebnis seiner Prüfung zur Idee vorzulegen, ist nicht so rasch mit einer „Genfer Lösung“ für Zürich zu rechnen. Dazu kommt, dass die Bereitschaft für ein Entgegenkommen klein scheint. Denn bisher wehrte sich der Stadtrat mit Händen und Füssen gegen solche Wünsche. So sagte SP-Stadträtin Simone Brander im August vor dem Parlament, Baustellen seien nötig, um die Infrastruktur zu erneuern und Schäden zu verhindern. „Alle paar Jahrzehnte trifft es einen eben. Dann muss man durchbeissen“, so die Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements und schob nach, das sei halt ein unternehmerisches Risiko.

Support vom Bundesgericht

Warum agiert der Stadtrat so defensiv? Ist es die fehlende eigene unternehmerische Erfahrung, die Angst vor einer Kostenflut oder gar das Wissen, dass Gerichte sowieso nicht so schnell Schadenersatz sprechen? Die Stadt zog kürzlich eine Klage von Ellen und Reto Hausammann bis vor Bundesgericht weiter. Die beiden betreiben sieben Bäckereien in Zürich und Umgebung. Wegen einer mehrmonatigen Baustelle vor dem Laden an der Universitätsstrasse 88 verloren sie aber viel Geld. Doch ihr Argument, die Bauarbeiten hätten die wirtschaftliche Existenz akut gefährdet, zog nicht.

Die Lausanner Richter kamen im Juni 2025 zu einem anderen Schluss. Zwar anerkannten sie, dass Baustellen massive Auswirkungen haben können. Für eine Entschädigung müsse die Beeinträchtigung jedoch mindestens ein halbes Jahr lang andauern, zitierte der „Blick“ aus dem Urteil. Im Fall der Bäckerei habe die starke Einschränkung aber nur rund drei Monate gedauert – zu wenig für eine Entschädigungspflicht der Stadt. Aber: Die Dauer schien in Lausanne bei den Bundesrichtern der Knackpunkt, nicht das Anliegen generell.

Das nicht sehr rumreiche Beispiel vom „Oski-Beck“

Doch trotz langer Bauzeit kannte die Stadt auch bei Fatmir Guci (58) keine Gnade. Er führt mit seiner Frau an der Badenerstrasse die Bäckerei „Oski-Beck“. Die Stadt Zürich erneuerte Werkleitungen und die Kanalisation. Die Tramlinie 2 war ein Jahr ausser Betrieb, die Strasse nur zeitweise befahrbar. Die Bagger zogen erst nach zwei Jahren Bauzeit wieder ab. Trotzdem weigerte sich die Stadt, den geplagten Bäcker auch nur ansatzweise zu entschädigen – Rathuus berichtete ausführlich darüber.

Immerhin: Jetzt muss in den Amtsstuben gebrütet und dem Gemeinderat eine Entschädigungslösung für betroffene Gewerblerinnen und Gewerbler präsentiert werden. Bis eine „Genfer Lösung“ umgesetzt wird, dauert es aber definitiv noch lange.

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