7 Minuten

ÖV-Bussen – Arbeit statt Knast

Zwei Trams fahren auf einer sonnigen Stadtstrasse aneinander vorbei.Wird eine Person sehr häufig beim Schwarzfahren erwischt, droht eine Strafanzeige. Bild: Pascal Turin

Wer ÖV-Bussen nicht bezahlt oder bezahlen kann, landet im schlimmsten Fall im Gefängnis. Die Ersatzfreiheitsstrafe kostet den Staat viel Geld. Drei Zürcher Kantonsräten schweben darum stattdessen gemeinnützige Arbeitseinsätze vor.

Plötzlich stehen sie da, manchmal zivil gekleidet, manchmal in Uniform: die Ticketkontrolleure. Wer in der Schweiz ohne Billett den öffentlichen Verkehr (ÖV) benutzt, und dabei erwischt wird, muss einen Zuschlag bezahlen. Bei Wiederholungstäterinnen und Wiederholungstätern steigt der Zuschlag. Wird eine Person sehr häufig beim Schwarzfahren erwischt, droht gar eine Strafanzeige.

Und genau so eine Strafanzeige kann in den Knast führen. Nämlich dann, wenn eine verurteilte Person eine Busse oder Geldstrafe nicht bezahlen kann. Ersatzfreiheitsstrafe nennt man das.

Das Magazin Plädoyer bringt das Problem in wenigen Sätzen auf den Punkt: „Viele Gefängnisse sind überbelegt“, heisst es in einem Artikel. Ersatzfreiheitsstrafen und Bussenumwandlungen seien für über die Hälfte aller Gefängniseinweisungen verantwortlich. „In zwei von fünf Fällen handelt es sich um Schwarzfahrer, die zahlungsunfähig sind“, schreibt „Plädoyer“.

Gemäss der „Basler Zeitung“ wird es für den Staat teuer, wenn jemand eine Busse nicht zahlt und deshalb ins Gefängnis muss. Die Kosten sind fast doppelt so hoch wie die ursprüngliche Strafe, wie das Beispiel aus dem Kanton Basel-Landschaft zeigt. Ein Hafttag kostete den Kanton im Zeitraum von März 2025 bis März 2026 offenbar durchschnittlich rund 250 Franken pro Tag. Dem stand laut der Tageszeitung ein durchschnittlicher Bussen- oder Geldstrafenbetrag von 129,45 Franken pro verbüsstem Hafttag gegenüber.

Dass das alles wenig Sinn macht, liegt auf der Hand. Aber im Nationalrat scheint man kein Musikgehör für eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe zu haben. Die grosse Kammer lehnte erst im März eine entsprechende Motion aus den Reihen der SP ab. Dies, obwohl der Bundesrat die Motion im Grundsatz befürwortet hatte. Ersatzfreiheitsstrafen für Bussen von bis zu 5000 Franken hätten durch andere Massnahmen ersetzt werden sollen.

Doch seit kurzem macht der Verein Freiheitsentzugskritik Nägel mit Köpfen.

„Kein Mensch sollte eingesperrt werden, weil er zu wenig Geld hat“, so der Verein auf der Website des jüngst lancierten Projekts „Freiheitsfonds Schweiz“. Trotzdem passiere das in der Schweiz jeden Tag. „Das Vergehen, das in vielen Fällen zu einer solchen ‚Ersatzfreiheitsstrafe‘ führt: ÖV-Nutzung ohne Billett.“ Diese Strafe sei komplett unverhältnismässig. Und die Folgen seien nicht nur für Betroffene schwerwiegend, sondern würden auch die Gesellschaft belasten. Der „Freiheitsfonds Schweiz“ übernimmt Bussen wegen ÖV-Benutzung ohne gültiges Billett von Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen. Der Verein hat die dafür nötigen finanziellen Mittel durch ein Crowdfunding gesammelt.

„Ein Vergehen soll eine Strafe nach sich ziehen, aber es gibt bessere Wege, als eine Strafe im Gefängnis abzusitzen – nämlich etwas für die Allgemeinheit zu tun“, sagt EDU-Kantonsrat und Postauto-Chauffeur Hans Egli gegenüber Rathuus.

Regierungsrat soll Kosten aufschlüsseln

Auch im Kanton Zürich kommt Bewegung in die Sache. Die Kantonsräte Hans Egli (EDU), Roger Cadonau (EDU) und Renato Pfeffer (EVP) haben eine entsprechende Anfrage eingereicht. „Ersatzfreiheitsstrafen verursachen erhebliche Kosten für den Staat“, schreiben die drei Politiker ihrem Vorstoss.

„Wer den öffentlichen Verkehr nutzt, muss den dafür vorgesehenen Fahrpreis bezahlen. Armut darf keine Rechtfertigung sein, ohne gültigen Fahrausweis zu reisen“, so die Kantonsräte. Die bestehenden Regeln müssten für alle gleich gelten. Ebenso wäre aus Sicht der Politiker nicht sinnvoll, allen einkommensschwachen Personen pauschal ein ÖV-Abonnement zu finanzieren.

Gleichzeitig ist auch für den Steinmaurer Egli, den Wetziker Cadonau und den Richterswiler Pfeffer klar, dass Menschen aus prekären finanziellen Situationen oft nur schwer wieder aus diesen herausfinden.

Sie wollen unter anderem vom Regierungsrat wissen, wie viele Ersatzfreiheitsstrafen in den vergangenen zehn Jahren aufgrund nicht bezahlter Bussen oder Geldforderungen im Zusammenhang mit Fahrten ohne gültigen Fahrausweis im ÖV vollzogen wurden. Die Parlamentarier möchten zudem abklären lassen, welche direkten Kosten dem Kanton in den vergangenen zehn Jahren durch diese Ersatzfreiheitsstrafen entstanden sind, insbesondere für Justizvollzug, Polizei und Zuführungen, Gerichte, Staatsanwaltschaften sowie weitere Betroffene.

Egli, Cadonau und Pfeffer schwebt eine andere Lösung als Ersatzfreiheitsstrafen vor – nämlich alternative Massnahmen wie gemeinnützige Arbeitseinsätze, etwa die Bekämpfung von Neophyten im Wald oder in Naturschutzgebieten. Die Kantonsräte fragen deshalb, ob solche allenfalls kostengünstiger wären als Ersatzfreiheitsstrafen. Der Regierungsrat soll darüber Auskunft geben, welche Kosten solche alternativen Arbeitseinsätze verursachen würden – und welche Einsparungen allenfalls möglich wären.

Der ÖV wird durch Ticketeinnahmen und öffentliche Mittel finanziert. Bild: Pascal Turin

Sinn und Unsinn von gemeinnütziger Arbeit

EDU-Politiker Hans Egli ist Postauto-Chauffeur. Der Erstunterzeichner der Anfrage sagt gegenüber Rathuus, dass er es nicht in Ordnung finde, wenn Leute ohne gültiges Ticket den Bus oder den Zug benutzen würden. „Ich bin gegen Gratis-ÖV, weil es nichts gibt, das gratis ist. Irgendjemand muss für die Kosten aufkommen“, betont Egli. Er sei allerdings der Meinung, dass es bei mittellosen Menschen sinnvoller sei, Bussen mit einem Arbeitseinsatz abzuarbeiten. „Ein Vergehen soll eine Strafe nach sich ziehen, aber es gibt bessere Wege, als eine Strafe im Gefängnis abzusitzen – nämlich etwas für die Allgemeinheit zu tun“, sagt der Kantonsrat. Der Staat könne kein Interesse daran haben, dass Leute wegen ÖV-Bussen hinter Gittern landen, vor allem, weil solche Gefängnisaufenthalte sehr teuer seien.

Egli schätzt die Gefahr, dass bei Arbeitseinsätzen die abschreckende Wirkung verloren gehen könnte, als gering ein: „Natürlich müssen aber auch die Arbeitseinsätze durchgesetzt werden – nötigenfalls mit der Polizei.“

Der Verein Freiheitsentzugskritik hält jedoch wenig von gemeinnütziger Arbeit als Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe. Dies unter anderem, weil sie Menschen trotzdem aus ihrem Alltag reisst.

Im Minimum gibt es eine Mahnung

Grundsätzlich ist es so, dass Bus, Tram und Zug durch Ticketeinnahmen und öffentliche Mittel des Kantons sowie der Gemeinden finanziert werden. Kanton und Gemeinden teilen sich das jährliche Defizit des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) je zur Hälfte. Wer aber in der Schweiz am gesellschaftlichen Leben teilnehmen will, muss mobil sein. Selbst viele Menschen mit sehr knappem Budget, die sich kaum ein Ticket leisten können, müssen wohl oder übel den ÖV benutzen, um von A nach B zu kommen – und zum Beispiel zur Arbeit zu gelangen.

Gleichzeitig darf auch nicht ignoriert werden, dass alle Passagiere ihren Beitrag zur Finanzierung des ÖV leisten müssen. Damit die Ticketpreise fair sowie bezahlbar bleiben, sind aus Sicht des ZVV stichprobenartige Fahrausweiskontrollen nötig. „Sowohl die Fahrausweiskontrolle als auch die nachgelagerten Prozesse im Backoffice der Fahrausweiskontrolle stellen sicher, dass alle Fahrgäste gleichbehandelt und jeder Einzelfall im Nachgang geprüft werden kann“, so ZVV-Mediensprecherin Cristina Maurer.

Im Minimum erfolgt eine Mahnung, bevor eine Betreibung eingereicht wird. In der Praxis wird laut Maurer eine Einzelfallbeurteilung vorgenommen. Dabei kämen Massnahmen wie unentgeltliche Zahlungserinnerungen situativ zum Einsatz. Zusätzlich würden die zuständigen Stellen bei Bedarf Lösungen wie Ratenzahlungen oder Fristerstreckungen anbieten. Voraussetzung dafür sei die rechtzeitige Kontaktaufnahme seitens des Fahrgasts mit dem zuständigen Backoffice.

Zwei blau-weisse VZO-Busse an der Haltestelle vor dem Bahnhof Meilen.Der Staat kann kein Interesse daran haben, dass Leute wegen ÖV-Bussen hinter Gittern landen. Bild: Pascal Turin

Der ZVV spielt den Ball weiter

„Die Rechtsfolgen bei Reisen ohne gültigen Fahrausweis sind bundesrechtlich geregelt“, führt Maurer aus. Die Verkehrsunternehmen im ZVV, darunter die SBB, die Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn oder die Verkehrsbetriebe Zürich, hätten sich bei der Umsetzung an diese zu halten. Stichwort: Legalitätsprinzip. Sie müssen so handeln, wie es das Gesetz vorgibt.

Strafanzeigen werden gemäss ZVV insbesondere bei wiederholtem Reisen ohne gültigen Fahrausweis sowie bei anderen Vergehen wie Betrug oder Ähnlichem folgen. „Fragen zur Ausgestaltung von Sanktionen, zu Ersatzfreiheitsstrafen oder zu allfälligen Änderungen im Anzeigeprozess sind letztlich durch die zuständigen politischen Stellen in der Gesetzgebung zu diskutieren“, erklärt Mediensprecherin Maurer. Der ZVV beziehungsweise die Verkehrsunternehmen im Verbund könnten hierzu keine Stellung nehmen.

Wer ohne Billett fährt, soll also weiterhin nicht einfach davonkommen. Der Weg von der ÖV-Busse ins Gefängnis ist aber weder der sinnvollste noch der günstigste. Es braucht auf Bundesebene eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe.

Wie es rechtlich aussieht

Solange es noch um die Busse geht, kann grundsätzlich gemeinnützige Arbeit beantragt werden. Das muss allerdings die betroffene Person rechtzeitig tun. Laut Artikel 79a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs ist gemeinnützige Arbeit zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe jedoch nicht zulässig.

„Wurde eine Busse oder Geldstrafe bereits in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt, kann diese nicht durch gemeinnützige Arbeit ersetzt werden“, heisst es von der Medienstelle des Amts für Justizvollzug und Wiedereingliederung, das zur Direktion der Justiz und des Innern gehört. Die Vollzugsbehörde könne daher nicht selbst entscheiden, eine rechtskräftig zum Vollzug angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe in Form gemeinnütziger Arbeit zu vollziehen.

Für rechtskräftig angeordnete Ersatzfreiheitsstrafen stehen theoretisch auch die besonderen Vollzugsformen Electronic Monitoring, also die elektronische Fussfessel, und Halbgefangenschaft als Alternativen zur Verfügung.

Lust auf Austausch?
Unsere Newsletter und unsere Podcast-Folgen auf Steady sind der richtige Ort dafür – kommentiere dort und sag uns, was du denkst:
Zu unseren Steady-Beiträgen

Oder schreib uns eine E-Mail: redaktion@rathuus.ch