In der Stadt Zürich werden ab Anfang 2027 Teile der Langstrasse zur Strichzone. Ein Beispiel im Niederdorf zeigt aber, dass sich das Sexmilieu eh nicht an offizielle Zonen hält – und dass sich die Polizei ziemlich grosszügig zurückhält.
Im Januar 2025 entschied der Stadtzürcher Gemeinderat mit 88 Ja- zu 20 Nein-Stimmen, dass der bisher illegale Strassenstrich an der Zürcher Langstrasse legalisiert werden soll. Ab Anfang 2027 soll es so weit sein. Zumindest auf dem Langstrassen-Teil im Kreis 4 bis zur Hohlstrasse wird es neu keine Bussen mehr geben, wenn Frauen aktiv und auf der Strasse für ihre Sex-Dienste werben. Wer auch schon in diesem Gebiet herumspazierte – Rathuus hat sein Büro im Kreis 4 – weiss, dass das Herumstehen und aktive Ansprechen von möglichen Sexkunden hier völlig normal ist. Und von der Polizei scheinbar toleriert wird.
Doch nicht nur das.
Ein aktuelles Beispiel aus dem Niederdorf zeigt, wie schwierig es Anwohnende als Einzelpersonen haben, wenn sie unter dem Lärm und den verbalen Übergriffen aus dem Sexmilieu leiden. „Es ist wie ein Spalier-Lauf und sehr unangenehm“, sagt eine Bewohnerin der Schoffelgasse. Die Auswirkung des Sexgewerbes laufe völlig aus dem Ruder.
„Natürlich war das ‚Maxim‘ schon immer ein Bordell, aber nun ist nur schon das alleine Heimgehen sehr schwierig“, so die Bewohnerin weiter. Die leichtbekleideten Damen würden fast immer draussen an Tischchen sitzen und Männer laut und rabiat zum Hineinkommen animieren. Als Frau werde man blöd angemacht. Die Stadtpolizei aber wiegle ab und sehe das Ganze nicht so eng. „Wir sind komplett verzweifelt“, so die Leserin des Altstadt-Kuriers, dem sie das Problem zuerst geschildert hat. Das Ganze sei seit ein, zwei Jahren − wohl nach einem Halterwechsel − extrem geworden, mit Lärm bis morgens um 5 Uhr.
Ein Kärtchen mit den Sex-Preisen
Zwei, drei Spaziergänge dieser schmalen, eher steilen Gasse entlang zum Rüdenplatz und Limmatquai hinunter zeigen der Redaktion schnell, was es geschlagen hat. Man wähnt sich tatsächlich an der Langstrasse und muss sich − als Mann − höflich, aber sehr bestimmt gegen irgendwelche Angebote wehren. Und ja, ein Kärtchen mit den Sex-Preisen, das bekommt man nicht alle Tage in die Hand gedrückt. Dabei gilt das „Maxim“ mit Eröffnungsjahr 1931 als ältester „Nachtclub“ Zürichs. Bei den Fotos des Baugeschichtlichen Archivs findet man klinisch sauber wirkende Bilder der Tanzfläche in den 1940er-Jahren.
So sah das "Maxim" vor gut 90 Jahren aus. Das Baugeschichtliche Archiv der Stadt Zürich hat es sauber dokumentiert. Bild: zvg/Baugeschichtliches ArchivAls Naivling denkt man zusätzlich an die Haifischbar zu früheren Zeiten oder ans „Red Lips“ an der Langstrasse, wo gemäss Gerichtsakten Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vinzenz an 500-fränkigem Sekt nippte. Nachtclubs, wo Männer halt so herumhingen. Doch die Website des Maxim bestätigt den aktuellen Eindruck und die Schilderung der Anwohnerschaft. An der Schoffelgasse existiert ein Bordell, wie man es sich vorstellt, sogar mit Darkroom und Geräten, um dem Sadomasochismus zu frönen.
Dabei gehört die Schoffelgasse gar nicht zu den Stadtzürcher Prostitutionszonen. Da wäre einmal der Strichplatz Depotweg in Altstetten, wo seit 2013 sogenannte Verrichtungsboxen in Betrieb sind. Es ist die durchaus erfolgreiche Antwort der Stadt auf den berühmt-berüchtigten Strassenstrich am Sihlquai, der seither offiziell nicht mehr existiert. Diese Art von Sexangebot ist in Zürich auf die Allmendstrasse im Kreis 2 reduziert. Dort gibt es noch den „klassischen“ Strassenstrich – zwischen der südlichen Autobahnausfahrt bis zur Höhe Parkhaus Sihlcity.
Offizieller Sex-Hotspot ist der Kreis 1
Das weitaus grösste Gebiet fürs öffentliche Sexgewerbe befindet sich im Niederdorf. Es ist die beträchtliche Fläche zwischen Seilergraben, Neumarkt, Rindermarkt, Marktgasse und Limmatquai. Nur dort darf aktiv Sex gegen Geld angeboten werden. Trotzdem sieht die Stadtpolizei keinen Grund, rigoros gegen das beschriebene Bordell ausserhalb dieser „Sex-Zone“ vorzugehen, es gar zu schliessen. Mehr als eine Verzeigung der Personen sei nicht vorgesehen.
„Bei einer entsprechenden Häufung von Strafanzeigen können zudem verwaltungsrechtliche Massnahmen eingeleitet werden“, so Mediensprecher Marc Surber. Bei Kontrollen werde ebenfalls überprüft, ob Mobiliar des Betriebs unerlaubt im öffentlichen Raum aufgestellt werde. „Werden dabei entsprechende Widerhandlungen festgestellt, werden diese konsequent zur Anzeige gebracht“, so Surber. Nicht beanstandet werde hingegen, wenn eine Angestellte des Betriebs für eine kurze Rauchpause einen einzelnen Stuhl nach draussen und diesen nach Beendigung der Pause wieder ins Innere der Liegenschaft zurücknehme.
Für die Anwohnerin sind diese Argumente der Polizei wie ein Schlag ins Gesicht. Sie sieht jeden Tag die belebte Tischen und Stühle vor dem Maxim an der Schoffelgasse. An Ruhe nach Mitternacht ist nach wie vor nicht zu denken, auch wenn diese Art von Sex-Anmache hier definitiv verboten ist.
Nun sucht sie zwangsläufig eine neue Wohnung.
Nachtrag: Seitens der Stadtpolizei heisst es nach Veröffentlichung des Textes, die Crux sei folgende: Zwar sei die Schoffelgasse tatsächlich keine Zone, wo draussen auf der Gasse aktives Werben um Sexkundschaft gestattet sei. Dies sei verboten und werde auch geahndet. Doch gegen ein Bordell ausserhalb der Strichzonen sei nichts einzuwenden, wenn dieses den bau- und gewerbepolizeilichen Vorgaben entspreche.

Anwohnerinnen und Anwohner monieren, dass hier an der Schoffelgasse aggressiv um Sexkundschaft geworben wird, obwohl das in diesem Gebiet verboten ist. Bild: zvg
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