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Die Gewaltenteilung kurz erklärt

Eine Engelsfigur aus Stein auf dem Dach des Hauptbahnhofs. Der Engel stützt sich nachdenklich auf das Zürcher Wappen ab.Die Staatsgewalt wird im Kanton Zürich in drei verschiedene Bereiche aufgeteilt: die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Bild: Pascal Turin

Sie ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie: die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. Sie verhindert die Machtkonzentration bei einzelnen Personen oder Institutionen. Wir erklären, wie das konkret im Kanton Zürich aussieht.

Mit der sogenannten Gewaltenteilung wird die Macht auf verschiedene Personen und Institutionen aufgeteilt. Im Kanton Zürich gibt es drei Gewalten – das Parlament (Legislative), die Regierung (Exekutive) und die Gerichte (Judikative).

Legislative

Der Kantonsrat ist das Parlament des Kantons Zürich. Er umfasst 180 Mitglieder und tagt im Moment im temporären Rathaus Hard (Bullingerkirche im Kreis 4), da das historische Rathaus Zürich in der Altstadt instandgesetzt werden soll.

Die Mitglieder des Kantonsrats werden im Proporzverfahren (Verhältniswahl) gewählt. Ausser den Bezirken Zürich (Stadt Zürich) und Winterthur entspricht jeder Bezirk einem Wahlkreis. Die Mitglieder des Kantonsrats sind jeweils für vier Jahre gewählt.

Der Kantonsrat erlässt Gesetze und kontrolliert die Regierung. Ausserdem ist das Parlament unter anderem dafür zuständig, die Rechnung und das Budget des Kantons Zürich zu genehmigen.

Hier klicken, um auf Rathuus mehr zum Kantonsrat zu erfahren.

Exekutive

Der Regierungsrat ist die Regierung des Kantons Zürich. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die jeweils für vier Jahre gewählt werden.

Die Mitglieder des Regierungsrats werden in einer Majorzwahl (Mehrheitswahl) gewählt. Will heissen: Die sieben Kandidierenden, die am meisten Stimmen erhalten haben, erhalten einen Sitz in der Regierung.

Jedes Jahr wird eine Regierungsrätin oder ein Regierungsrat zur Regierungsratspräsidentin oder zum Regierungsratspräsidenten. Dabei handelt es sich um eine repräsentative Funktion. Die Regierungsratspräsidentin oder der Regierungsratspräsident hat nicht mehr Macht als die anderen Regierungsrätinnen und Regierungsräte.

Die wichtigste Aufgabe des Regierungsrats ist das Regieren. Er schlägt Gesetze vor und setzt die vom Parlament beschlossenen Gesetze um. Der Regierungsrat leitet ausserdem die kantonale Verwaltung, bereitet Volksabstimmungen vor und vertritt den Kanton Zürich nach aussen.

Der Regierungsrat setzt sich aktuell aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Jacqueline Fehr (SP), Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern
  • Mario Fehr (parteilos), Vorsteher der Sicherheitsdirektion
  • Martin Neukom (Grüne), Vorsteher der Baudirektion
  • Natalie Rickli (SVP), Vorsteherin der Gesundheitsdirektion
  • Silvia Steiner (Die Mitte), Vorsteherin der Bildungsdirektion
  • Ernst Stocker (SVP), Vorsteher der Finanzdirektion
  • Carmen Walker Späh (FDP), Vorsteherin der Volkswirtschaftsdirektion

Die kantonale Verwaltung besteht aus sieben Direktionen. Jeder Direktion steht eine Regierungsrätin oder ein Regierungsrat vor. Zu den Direktionen wiederum gehören Ämter und andere Organisationseinheiten. Zum Beispiel ist das Volksschulamt Teil der Bildungsdirektion und die Kantonspolizei Zürich Teil der Sicherheitsdirektion.

Wer hier klickt, erfährt auf der kantonalen Website mehr zum Regierungsrat.

Die Illustration im Comicstil zeigt drei Figuren, die die Gewaltenteilung symbolisieren: eine Frau mit Schriftrolle (Legislative), ein Mann mit Aktentasche (Exekutive) und eine Person in Richterrobe mit Waage und Gesetzbuch (Judikative). Im Hintergrund ist das Wappen des Kantons Zürich zu sehen.Gewaltenteilung im Kanton Zürich (v. l.): Die Illustration soll Parlament, Regierung und Justiz darstellen. Bild: Generiert mit DALL-E von OpenAI

Judikative

Die Judikative sind die Gerichte. Im Kanton Zürich haben alle Gemeinden mindestens eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter. Diese sind häufig die erste Instanz, bevor das Verfahren an ein Bezirksgericht weitergeht. Auf Bezirksebene sind die Bezirksgerichte für die Rechtsprechung zuständig. Das heisst, jeder der zwölf Bezirke im Kanton Zürich verfügt über ein eigenes Bezirksgericht.

Folgende Gerichte gibt es auf der obersten kantonalen Ebene:

  • Obergericht (mit Handelsgericht) ==> Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen – etwa bei Streit zwischen Privatpersonen oder bei Straftaten
  • Verwaltungsgericht ==> Konflikte zwischen Privatpersonen und kantonalen oder kommunalen Behörden
  • Sozialversicherungsgericht ==> Streitigkeiten bei IV, ALV, Unfallversicherung

Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie die Richterinnen und Richter auf Bezirksebene werden direkt von den Wahlberechtigten gewählt. Im Gegensatz dazu werden die Richterinnen und Richter der obersten kantonalen Gerichte vom Kantonsrat gewählt.

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