In den USA droht ein Verbot und in der EU ist Tiktok zumindest umstritten. Doch was empfiehlt eigentlich die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich im Umgang mit der beliebten Video-App? Eine Auslegeordnung.
Die Social-Media-Plattform etabliert sich immer mehr in unserer Gesellschaft: So ist Tiktok nicht nur Entertainment-Partner des renommierten Filmfestivals Berlinale in der deutschen Hauptstadt, sondern auch des internationalen Skiverbands FIS (Fédération Internationale de Ski). Wie das Wirtschaftsmedium Tippinpoint vermeldete, wurde in Zürich kürzlich die Tiktok Switzerland GmbH im Handelsregister eingetragen.
Das Videoportal Tiktok ist wahnsinnig beliebt. So beliebt, dass der ursprünglich als Fotoplattform gestartete Social-Media-Dienst Instagram der chinesischen Konkurrenz nacheifert. Mittlerweile sind auf der App des US-Internetkonzerns Meta Platforms (früher Facebook) Videos deutlich wichtiger als Bilder geworden.
Tiktok ist auch regelmässiges Thema in den Medien. Häufig aber in negativem Zusammenhang. Die Vorwürfe sind vielfältig. So soll die App beispielsweise die psychische Gesundheit von Minderjährigen oder die Privatsphäre der Nutzerinnen sowie Nutzer zu wenig schützen. Ausserdem werfen US-Behörden der Tiktok-Mutter Bytedance vor, die App im Dienst der chinesischen Staatsführung für Spionage zu missbrauchen. Bytedance hat seinen Sitz in Peking. In Rumänien steht sogar der Verdacht im Raum, dass Tiktok für Wahlmanipulation genutzt worden ist.
Eidgenössische Medienkommission hebt Mahnfinger
In den Vereinigten Staaten findet aktuell ein Tauziehen um ein Verbot der App statt. Angeblich prüft Microsoft den Kauf von Tiktok in den USA, wie verschiedene Medien berichteten, darunter „Der Standard“ und „Spiegel“.
In der Europäischen Union hat ein Tiktok-Verbot zwar ebenfalls Befürworter. Allerdings sieht es im Moment eher danach aus, dass die EU bei Social-Media-Plattformen wie Tiktok und Tech-Unternehmen wie Google, Meta oder Apple auf Regulierung setzen will. Die Hoffnungen ruhen auf dem Digital Markets Act und dem Digital Services Act.
Auch die Eidgenössische Medienkommission (Emek) hat den Mahnfinger gehoben: „Online-Plattformen wie soziale Netzwerke und Suchmaschinen prägen heute einen wesentlichen Teil der öffentlichen Debatte und des Informationsaustausches. Die Unternehmen hinter diesen Plattformen besitzen grosse Markt- und Meinungsmacht“, heisst es in einer kürzlich verschickten Mitteilung. Die Emek befürwortet darum ebenfalls eine stärkere Regulierung.
Das Problem mit dem Datenschutz
Wie bei anderen sozialen Medien – zum Beispiel Facebook, X (ehemals Twitter) oder Instagram – stellen sich auch bei Tiktok datenschutzrechtliche Fragen: „Alles, was in einem sozialen Netzwerk publiziert wird, wird vom Betreiber der Plattform gesammelt, analysiert und zu Persönlichkeitsprofilen zusammengestellt“, erklärt Dominika Blonski auf Anfrage. Sie ist die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich. „Weiter sammeln soziale Netzwerke auch Daten über Nicht-Nutzer, indem sie aufs Adressbuch des Smartphones zugreifen“, so die Datenschutzbeauftragte. Will heissen: Die Daten aus dem Adressbuch werden dem Social-Media-Anbieter zugänglich gemacht und dieser kann sie benutzen – auch wenn man als Nutzerin oder Nutzer seine Kontakte gar nicht gefragt hat, ob ihnen das recht ist.
Für die Datenschutzbeauftragte ist die juristische Problematik bei Tiktok gleich wie bei anderen sozialen Medien ausländischer Anbieter.
Generell müssen sich Nutzerinnen und Nutzer von Tiktok & Co. bewusst sein, dass mittels sozialer Medien geteilte Inhalte grundsätzlich öffentlich sind und sie im Internet einem unbestimmten Kreis an Empfängerinnen und Empfänger zugänglich werden. Laut Blonski verlieren Userinnen und User die Kontrolle über die geteilten Inhalte. Was danach mit den von ihnen geposteten Bildern oder Videos passiert, haben sie nicht mehr in der eigenen Hand. Zudem ist die Durchsetzung von Datenschutzrechten je nach Social-Media-Dienst schwierig bis unmöglich.
Es gibt einen Hoffnungsschimmer
Wer Tiktok trotz aller Bedenken benutzen möchte, insbesondere als Politikerin oder als Verwaltungsangestellter, sollte Folgendes beachten: „Eine datenschutzkonforme Nutzung von Social Media wie Tiktok ist möglich, wenn datenschutzkonforme Einstellungen gewählt werden und keine Personendaten oder sensible Informationen geteilt werden“, sagt Blonski (siehe Link im grünen Kasten am Ende des Artikels). Konkrete Vorgaben an die Nutzung von Social Media durch Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung mache die Datenschutzbeauftragte jedoch nicht – verantwortlich für den datenschutzkonformen Einsatz seien die einzelnen öffentlichen Organe. „Sie sollten gegenüber den Mitarbeitenden konkrete Vorgaben machen“, empfiehlt die Juristin.
Wenn Behörden des Kantons Zürich Social Media für ihre offizielle Kommunikation einsetzen, müssen weitere Vorgaben beachtet werden, die sich aus dem kantonalen Datenschutzrecht ergeben. Wer hier klickt, kann sich in das Gesetz über die Information und den Datenschutz – knackig kurz IDG – vertiefen.
Eigenverantwortung steht an erster Stelle
Fazit: Prinzipiell sind also alle Personen für die Nutzung von Social Media grundsätzlich selbst verantwortlich. Die Nutzerinnen und Nutzer sollten sich mit den Privatsphäre-Einstellungen der Social-Media-Plattformen auseinandersetzen, auch wenn es einem nicht immer leicht fällt, den Durchblick bei den unzähligen Optionen zu behalten. Die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich bietet auf ihrer Website www.datenschutz.ch punkto Datenschutz verschiedene Artikel, Tipps und Videos.
Die Digitale Gesellschaft Schweiz, der Chaos Computer Club Schweiz und die „Wochenzeitung WOZ“ haben übrigens schon vor Jahren den Online-Ratgeber „Eine kurze Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung“ herausgegeben. Er behandelt Grundlagen zu Datensparsamkeit, Passwörtern und Betriebssystemen und präsentiert gute Alternativen – etwa bei Webbrowsern, E-Mail-Anbietern, Onlinespeichern oder Suchmaschinen. Hier klicken, um zum digitalen Ratgeber zu gelangen. Der Ratgeber ist zwar nicht mehr taufrisch, aber im Grundsatz immer noch ein guter Weggefährte durch den digitalen Dschungel.
Diese Tipps solltest du beachten
Privaten Nutzerinnen und Nutzer stellt die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich online diverse Hilfethemen zur Verfügung.
- Hier klicken, wer ein Video zu empfohlenen Privacy-Einstellungen bei Tiktok und Instagram sehen möchte.
- Hier geht es zur Themenseite zu sozialen Medien in der Schule.
- Wer hier klickt, findet allgemeine Empfehlungen zum Verhindern von Webtracking.
- Und hier geht es zu Sensibilisierungsvideos zum Umgang mit Social Media.

Insbesondere bei Jugendlichen ist Tiktok sehr beliebt – aber nicht nur. Auch auf vielen Handys von Erwachsenen ist die App installiert. Bild: Pascal Turin
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