Nach muslimischer Tradition gibt es die ewige Grabesruhe – doch diese ist nicht wörtlich zu nehmen. Denn auch in der Stadt Zürich beträgt sie die üblichen 20 Jahre, was öffentlich bekannt ist. Trotzdem haben SVP-Politiker eine Anfrage dazu eingereicht.
Zuoberst und zuhinterst in Witikon, auf dem Friedhof mit der Adresse Im Hau 50, befindet sich eines von zwei muslimischen Grabfeldern in Zürich. Es liegt in beschaulicher Umgebung und ist umrahmt von alten Obstbäumen. Schon vor über 20 Jahren wurden die Felder von der Firma Vogt Landschaftsarchitekten angelegt. „Vor der Eröffnung der Grabfelder im Friedhof Witikon mussten die Toten unter hohem bürokratischem und finanziellem Aufwand in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Das ist heute nicht mehr notwendig“, ist im Baubeschrieb von 2006 nachzulesen. Im damals angepassten Friedhofsreglement der Stadt Zürich steht zudem, dass alle Gräber, auch jene der nach muslimischer Art bestatteten Toten „nach Ablauf einer Ruhefrist von 20 Jahren aufgehoben“ werden.
Und weiter: „Die Gebeine im Boden werden nicht angetastet.“ Diese Regelung wurde in einer Vereinbarung zwischen der Stadt Zürich und der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich festgelegt. Zwar darf nach islamischer Auffassung die Totenruhe nicht mehr gestört werden, doch ist das eher symbolisch gemeint und einer Wiederbelegung steht auch im internationalen Kontext nichts im Wege. Für einmal war die Stadt Zürich beim Thema aber nicht Pionier. Das erste Grabfeld für Musliminnen und Muslime wurde in der Deutschschweiz bereits im Jahr 2000 auf dem Bremgarten-Friedhof in Bern eingerichtet.
2024 folgte der Friedhof Eichbühl
Neben dem Grabfeld auf dem Friedhof Witikon folgte 2024 ein weiteres muslimisches Grabfeld auf dem Friedhof Eichbühl in Altstetten. Vielleicht brachte dieses zweite Grabfeld zwei SVP-Politiker auf die Idee, im April zu den Grabstätten eine Anfrage im Stadtparlament einzureichen.
Im Kern ging es darum, dass die SVP eine Ungleichbehandlung der Religionen vermutete. Die beiden Parlamentarier monierten gemäss der „Neuen Zürcher Zeitung“, dass die jüdischen Gemeinden ihre Friedhöfe selbst finanzieren müssten und die Gräber der Christen und Atheisten nach zwanzig Jahren aufgehoben würden. „Muslime haben jedoch eine garantierte ewige Grabesruhe, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen“, schrieben die Gemeinderäte Samuel Balsiger und Michele Romagnolo in ihrer Anfrage. Dass wesentliche Fragen öffentlich zugänglich beantwortet werden, spielte da offensichtlich keine Rolle.
Trotzdem verzichtete der Stadtrat in seiner Antwort auf Belehrungen. Fazit: Wie alle anderen Reihengräber werden auch jene im Grabfeld für Muslime nach einer Ruhezeit von gewöhnlich zwanzig Jahren geräumt. Eine längere Dauer sei zwar möglich, aber nur mit Mietgräbern. Diese werden für dreissig Jahre vergeben, wobei der Vertrag verlängert werden kann. Solche Mietgräber stehen allen Personen offen. Was hingegen bleibt, sind die menschlichen Überreste im Boden. Wie der Stadtrat schreibt, werden in den geräumten Grabfeldern später wieder Tote bestattet. Und weiter: Ein Kapazitätsproblem gebe es bei den muslimischen Gräbern nicht. Erst in etwa achtzig bis hundert Jahren würden die Reihengräber vollständig belegt sein.
Von Adliswil bis Wetzikon
Zugutezuhalten ist den SVP-Vertretern immerhin, dass dank ihrer Anfrage nun bekannt ist, dass 33 Gemeinden aus dem Kanton Zürich einen Vertrag mit der Stadt abgeschlossen haben. So können auch sie ihre muslimischen Toten in der Zwinglistadt beerdigen.
Konkret sind dies Adliswil, Bassersdorf, Bonstetten, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Dietikon, Dübendorf, Egg, Hinwil, Hittnau, Hüttikon, Kloten, Lufingen, Niederhasli, Niederweningen, Nürensdorf, Opfikon-Glattbrugg und Pfäffikon sowie Regensdorf, Richterswil, Russikon, Schleinikon, Schlieren, Schwerzenbach, Stäfa, Thalwil, Uitikon, Urdorf, Wädenswil, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen und Wetzikon.
Spannend ist, dass besagte Gemeinden der Stadt Zürich für ein muslimisches Kindergrab 1900 Franken bezahlen und für ein Reihengrab für Erwachsene sogar 3800 Franken. Ob und wie die einzelnen Gemeinden diese Kosten an die Hinterbliebenen abwälzen, geht aus der Antwort nicht hervor.
So verteilt sich die Religionszugehörigkeit im Kanton Zürich
Total wohnen im Kanton Zürich etwa 1,6 Millionen Menschen (Stand Ende 2024). Gut 40 Prozent der Bevölkerung sind konfessionslos. Nach den Reformierten und den Katholiken, die ungefähr gleich viele Mitglieder haben (je etwa 300’000), folgen die Islamischen Glaubensgemeinschaften mit gegen 100’000 Mitgliedern. Jüdischen Glaubensgemeinschaften gehören gut 6500 Menschen an.

Das muslimische Grabfeld in Witikon besteht schon seit gut 20 Jahren. Bild: Lorenz Steinmann
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